04.04.2012 - 11 Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses

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Wortprotokoll

Laut Hauptsatzung ist der Bürgermeister Vorsitzender des Hauptausschusses.

Zwei weitere Gemeindevertreter müssen in den Hauptausschuss gewählt werden.

 

Vorschläge: Frau Klockow, Frau Ehlert

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Somit sind die Gemeindevertreter Frau Klockow und Frau Ehlert Mitglieder im Hauptausschuss der Gemeinde Teetzleben.