04.04.2012 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Die Einwohnerin der Gemeinde Teetzleben – Frau Tuckermann – spricht an, dass die Be- schilderung in Teetzleben falsch ist (die Klein-Teetzlebener wohnen gemäß der Beschilderung in Groß-Teetzleben). In Lebbin ist die Beschilderung noch nicht neu mit Mecklenburgische Seenplatte ausgetauscht. Sie ist der Meinung, dass hier unbedingt etwas getan werden muss.

Hierfür ist das Straßenbauamt Güstrow zuständig – der Gemeinde entstehen keine Kosten. Sie fragt an, ob ein Einspruch hier helfen könnte.

 

Frau Heß fragt in der Verwaltung an.

 

Auftrag an die Verwaltung

Die Gemeinde Teetzleben bittet um Prüfung, inwieweit mit einem Einspruch abgeholfen werden kann.

 

Herr Kliegel fragt wegen des Steges in Kaluberhof an, inwieweit hier Abhilfe geschaffen wird.

 

Frau Heß hat in dieser Angelegenheit mit der Verwaltung gesprochen – der Haushalt ist noch nicht beschlossen – der Steg ist angemeldet.

 

Frau Krause hat immer wieder Probleme mit dem vielen Wasser auf der Straße vor ihrem Grundstück, sie hat ein Schild aufgestellt, die Wasserlache ist größer geworden.

 

Auftrag an die Verwaltung

Bitte mit dem Straßenbauamt Güstrow in Verbindung treten und für Klärung sorgen, Frau Heß bittet um eine Information zu diesem Sachverhalt.

 

Frau Tuckermann spricht die Erhebung der Umlandabgabe. Sie sieht das nicht ein, dass Neubrandenburg von der Gemeinde Teetzleben diese Abgabe fordert.

Sie fragt an, was denn Neubrandenburg für die Gemeinde macht. Sie ist auch der Meinung, dass berücksichtigt werden muss, wie die Menschen in der Gemeinde leben und wie alt sie sind. Außerdem müsste eingeschätzt werden können, dass die Gemeinde sich nichts leisten kann, weil gar kein Geld vorhanden ist.

r Frau Tuckermann ist es unerklärlich, aus welchen Gründen die Stadt Neubrandenburg von Teetzleben solch eine Abgabe fordern kann.

Frau Heß sagt, dass der Grund der sein soll, dass u. a. die Gemeinde Teetzleben dicht an Neubrandenburg grenzt und vieles, was Neubrandenburg zu bieten hat (und finanziert) auch von Teetzleben genutzt werden könnte.

Frau Heß erklärt dazu, dass seitens der Gemeinde so einiges unternommen wurde, um Unterstützung bei der Verwaltung zu bekommen, damit ein Rechtsstreit gegen die Erhebung der Umlandabgabe geführt wird. Unsere Gemeinde hat keine Unterstützung bekommen. Andere Gemeinden haben mehr Hilfe gehabt.

Aber nun gab es einen Gerichtsbeschluss, der dieses Gesetz abschafft.