31.08.2009 - 10 Entscheidung über die Zahlung einer zusätzliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bartow
- Datum:
- Mo., 31.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeinde Bartow zahlt zusätzlich zu der gesetzlich festgelegten Entschädigungshöhe für Wahlvorstandsmitglieder
- für eine alleine durchzuführende Wahl (Gemeindevertretung, Bürgermeister, Landrat,
Kreistag, Bundestag, Europaparlament bzw. Stichwahl) einen Betrag in Höhe
von 29,00 €;
- für verbundene Wahlen (Europa- und Kommunalwahlen) einen Betrag in Höhe von 29,00 €.
