31.08.2009 - 10 Entscheidung über die Zahlung einer zusätzliche...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Gemeinde Bartow zahlt zusätzlich zu der gesetzlich festgelegten Entschädigungshöhe für Wahlvorstandsmitglieder

-         für eine alleine durchzuführende Wahl (Gemeindevertretung, Bürgermeister, Landrat, 

            Kreistag, Bundestag, Europaparlament bzw. Stichwahl) einen Betrag in Höhe

            von 29,00 €;

 

-         für verbundene Wahlen (Europa- und Kommunalwahlen) einen Betrag in Höhe von 29,00 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Stimmberechtigt:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

Beschluss-Nr.: 03/11/2009