19.08.2009 - 7 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.6 der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 19.08.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
Wortprotokoll
Herr Meißner erhält das Wort und gibt zum Aufstellungsbeschluss und zum Planungsanlass
folgende Erläuterungen:
Die E.dis Natur Erneuerbare Energien GmbH (Vorhabenträger) hat mit Schreiben vom
03.07.2009 bei der Stadt Altentreptow gemäß § 12 Absatz 2 BauGB beantragt, ein Verfahren
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, für den in der Planzeichnung dargestellten Geltungsbereich
und die hier vorhandene Biogasanlage eine Leistungserhöhung über die gesetzliche Privile-
gierungsgrenze von 500 kW el auf 716 kW el. Geprüft wird in diesem Zusammenhang die
Versorgung von angrenzenden Wohnnutzungen.
Der Geltungsbereich wird ausgehend von der Landesstraße L 273 über die Ortsverbindungs-
straße nach Loickenzin erschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes (§ 11
Abs. 2 BauNVO) die derzeitige Nutzung der Biogasproduktion unter Einfluss angemessener Erweiterungsmöglichkeiten einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Lagerbehälter
planungsrechtlich zu sichern.
Damit sollen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittel-
ständigen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, insbe-
sondere mit Energie berücksichtigt und entwickelt werden.
Die Regelungsabsicht der Stadt besteht also darin, die dringenden wirtschaftlichen Gründe
zur Entwicklung des Standortes im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auch
im Hinblick auf die zu erwartenden Immissionen zu steuern.
Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-
keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind von der Stadtvertretung zu beschließen.
Weiterhin ist der ausgearbeitete Entwurf mit Begründung und Umweltprüfung der Stadtver-
tretung zur Beschlussfassung vorzulegen und der Auslegungsbeschluss ist zu fassen.
Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung zu den einzelnen Verfahrensschritten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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