08.06.2011 - 13 Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die fr...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Zu nachfolgendem Vorhaben stellen sich die Vertreter der Firma Nerak GmbH & Co. Lebbin KG kurz vor.

 

1.      Dem Antrag der Nerak GmbH & Co. Lebbin KG auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben zu und beschließt für das Gebiet des ehemaligen Tagebaus Lebbin die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Solarenergiepark Lebbin“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.

Im Plangebiet liegen Teilflächen der Flurstücke 56/1, 57, 58, 102/4, 104, 105, 106, 107, 108/1, 108/3, 109/1 und 109/2, der Flur 1, der Gemarkung Lebbin. Das Plangebiet ist dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen.

2.      Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Solar und Lasermesstechnik“ 11 Absatz 2 BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Energieerzeugungsanlage auf der Basis solarer Strahlungsenergie mit Nebenanlagen sowie einer Mess- & Teststrecke für laserbasierte Ferndetektionssysteme planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.

3.      Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äerung und Erörterung geben.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

6.      r die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Gemeinde Groß Teetzleben im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Solarenergiepark Lebbin“ keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage