03.05.2011 - 8 1. Erweiterung der Anlage zur Satzung der Stadt...

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Wortprotokoll

Frau Furth erläutert die Notwendigkeit der Erweiterung der Anlage zur Verwaltungsge-

hrensatzung und weist darauf hin, dass auch hier auf die bereits beschlossene Kalkulation

vom 10.03.2010 zurückgegriffen wurde und somit die Gebühren auch für die kommunalen

Friedhöfe der amtsangehörigen Gemeinden gelten.

 

Die Vorlage wird zur Beschlussfassung durch die Stadtvertreter in der Sitzung am

25. Mai 2011 empfohlen (1 Stimmenthaltung).