26.04.2011 - 6 Beratung zur Gebührensatzung für die Benutzung ...

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Wortprotokoll

Frau Ellgoth stellt die Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertages-

stätte Altentreptow im Entwurf vor.

 

Herr Wedig stellt den Antrag, den § 7, letzten Absatz Satz 1, wie folgt zu formulieren:

 

              . Wenn ein Kind aufgrund einer ärztlich nachgewiesenen Erkrankung die Kinder-

                 tagesstätte über einen Zeitraum von mehr als einem Monat nicht besuchen kann,

                  wird die Benutzungsgebühr für diesen Zeitraum auf schriftlichen Antrag der

                  Personensorgeberechtigten erstattet.

 

                  Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Weitere Anfragen gibt es keine.

 

                  Die Mitglieder empfehlen, die Satzung durch die Stadtvertretung am 25.05.2011

                  beschließen zu lassen.