23.03.2011 - 8 Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Herr Günther Vorsitzender des Finanzausschusses bringt in seinen Worten zum Ausdruck,

der der Haushaltsplan nicht nur ausgeglichen, sondern auch den Aufgaben der Stadt gerecht

wird das heißt umfänglich ist.

 

Herr Schramm Vorsitzender der CDU-Fraktion überbringt den Dank an die Verwaltung

und gleichermaßen an den Vorsitzenden des Finanzausschusses sowie alle weiteren Stadt-

vertreter. Wie in den Jahren zuvor, konnte auch für das Jahr 2011 ein ausgeglichener Haushalt

erzielt werden der letzte Haushalt, der kameralistisch geführt wird.

 

Beschluss:

 

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Verwaltungshaushalt               Einnahmen in Höhe von                            10.368.200 €                                                                      Ausgaben in Höhe von                            10.368.200 €

-          im Vermögenshaushalt              Einnahmen in Höhe von                              3.261.500 €                                                                      Ausgaben in Höhe von                              3.261.500 €

festgesetzt.

 

Das Kreditvolumen umfasst einen Betrag von                                                             669.600 €                            davon für Zwecke der Umschuldung                                                                           669.600 €

 

Als Hebesätze werden beschlossen:                                          Grundsteuer A                     240 v.H.                                                                                                                              Grundsteuer B                     300 v.H.                                                                                                                              Gewerbesteuer                     300 v.H.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                            1.036.800 €

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 52 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08. Juni 2004 erteilen kann, beträgt 2.500 € im Einzelfall.

Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.             

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

13

Stimmberechtigt:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

  -

Stimmenthaltungen:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -