23.03.2011 - 8 Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 23.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Herr Günther – Vorsitzender des Finanzausschusses – bringt in seinen Worten zum Ausdruck,
der der Haushaltsplan nicht nur ausgeglichen, sondern auch den Aufgaben der Stadt gerecht
wird – das heißt umfänglich ist.
Herr Schramm – Vorsitzender der CDU-Fraktion – überbringt den Dank an die Verwaltung
und gleichermaßen an den Vorsitzenden des Finanzausschusses sowie alle weiteren Stadt-
vertreter. Wie in den Jahren zuvor, konnte auch für das Jahr 2011 ein ausgeglichener Haushalt
erzielt werden – der letzte Haushalt, der kameralistisch geführt wird.
Beschluss:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 10.368.200 € Ausgaben in Höhe von 10.368.200 €
- im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von 3.261.500 € Ausgaben in Höhe von 3.261.500 €
festgesetzt.
Das Kreditvolumen umfasst einen Betrag von 669.600 € davon für Zwecke der Umschuldung 669.600 €
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 240 v.H. Grundsteuer B 300 v.H. Gewerbesteuer 300 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.036.800 €
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 52 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08. Juni 2004 erteilen kann, beträgt 2.500 € im Einzelfall.
Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.