23.03.2011 - 12 Betreff: Beschluss über die Änderung des räumli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 23.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Herr Rienitz ist befangen und nimmt während der Beschlussfassung im Besucherraum
Platz.
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung:
a) die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch“ zur Anbindung des Plangebietes an das öffentliche Straßenverkehrsnetz im Geltungsbereich des südwestlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet B 96“
b) die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch“ der Stadt Altentreptow im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründungen in den vorliegenden Fassungen
c) die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow - Am Brüggenbruch“ der Stadt Altentreptow sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
d) Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Altentreptow zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit
verfügbar: Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Entwurf
zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte,
Umweltbericht, Grünordnungsplan, Immissionsprognosen (Lärm/Geruch) und
Stellungnahmen der Fachbehörden.
Anlagen zur Vorlage
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