23.03.2011 - 11 Betreff: Beschluss über die Änderung des räumli...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Frau Kempf rgermeisterin begrüßt als Gast Herrn Meißner Architekt für Stadt-

planung vom Stadtplanungsbüro Meißner & Dumjahn aus Nordhausen zu den Tages-

ordnungspunkten 11 und 12.

 

Frau Daniel Bauamtsleiterin informiert über drei Änderungen in der Vorlage 01/095/2011,

die im Laufe des Verfahrens neu entstanden sind und geändert werden müssen.

Die Vorlage wird den Stadtvertretern in der aktuellen Form zugeschickt.

 

Stadtvertreter Herr Rienitz ist befangen und nimmt im Besucherraum während der Beschluss-

fassung Platz.

 

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung:

 

a) die Billigung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründungen in den vorliegenden Fassungen.

 

b)  die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

c)  Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Altentreptow zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit       

verfügbar: Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, Entwurf

zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte,

Umweltbericht und Stellungnahmen der Fachbehörden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

13

Stimmberechtigt:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  -

Stimmenthaltungen:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

Herr Rienitz

 

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Anlagen zur Vorlage