01.07.2009 - 7 Wahl des 1. Stadtrates

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Wortprotokoll

 

Gemäß § 40 (3) KV wählt die Gemeindevertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm

unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.

Entsprechend der Hauptsatzung führen sie die Bezeichnung Stadtrat. Für die Dauer der Amtszeit sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen, ihr bisheriges Dienstverhältnis bleibt davon unberührt.

 

Laut Einheitsliste der interfraktionellen Vereinbarung vom 29.06.2009 liegt folgender

Vorschlag vor:

                                                Frau Claudia Ellgoth

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

19

Stimmberechtigt:

19

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 

Beschluss-Nr.:

01/5/2009

 

 

Frau Claudia Ellgoth nimmt die Wahl an.

 

Frau Claudia Ellgoth wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zur 1. Stadträtin

bis zum Ablauf der Wahlperiode ernannt. Die Ernennung wird von der Bürgermeisterin

am 02.07.2009 veranlasst.