konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Altentreptow
Laut § 28 Abs. 5 der Kommunalverfassung sind zwei Stellvertreter des Bürgervorstehers zu wählen.
Laut Einheitsliste der interfraktionellen Vereinbarung vom 29.06.2009 liegt folgender Vorschlag vor:
Herr Wolf-Jürgen Wedig
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:
19
davon anwesend:
Stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
4
Stimmenthaltungen:
1
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:
Beschluss-Nr.:
01/3/2009
Herr Wolf-Jürgen Wedig nimmt die Wahl an.