01.07.2009 - 5 Wahl des 1. Stellvertreters des Bürgervorstehers

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Wortprotokoll

 

Laut § 28 Abs. 5 der Kommunalverfassung sind zwei Stellvertreter des Bürgervorstehers zu wählen.

 

Laut Einheitsliste der interfraktionellen Vereinbarung vom 29.06.2009 liegt folgender Vorschlag vor:

                                                Herr Wolf-Jürgen Wedig

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

19

Stimmberechtigt:

19

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 

Beschluss-Nr.:

01/3/2009

 

 

Herr Wolf-Jürgen Wedig nimmt die Wahl an.

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