01.07.2009 - 4 Verpflichtung aller Stadtvertreter

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Wortprotokoll

Der Bürgervorsteher Herr Ulrich Heuer übermittelt allen Stadtvertretern Glückwünsche

zur Wahl und überreicht jedem Stadtvertreter eine Blume.

Weiterhin verpflichtet Herr Heuer auf der Grundlage des § 28 (2) Kommunalverfassung

alle Stadtvertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag.