01.07.2009 - 3 Verpflichtung und Einführung des Bürgervorstehe...

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Wortprotokoll

 

Herr Ulrich Heuer als neuer Bürgervorsteher wird gemäß § 28 (2) der Kommunalverfassung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten verpflichtet.

 

Die Leitung der Sitzung wird an den gewählten Bürgervorsteher Herrn Ulrich Heuer

übergeben.

 

Herr Heuer bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen, wird diese Aufgabe

nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit,

damit die vor uns liegenden Aufgaben durch Toleranz und gegenseitigem Verständnis bewältigt werden können.

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