01.07.2009 - 2 Wahl des Bürgervorstehers der Stadtvertretung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 01.07.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Wahl erfolgt gemäß § 32 (1) Kommunalverfassung nach dem Meiststimmverfahren. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Laut Einheitsliste der interfraktionellen Vereinbarung vom 29.06.2009 liegt folgender
Wahlvorschlag vor:
Herr Ulrich Heuer
Stadtvertreter Herr Bengelsdorf beantragt nach § 32/1 KV eine geheime Wahl.
Es wird aus den Reihen der Stadtvertreter ein Wahlvorstand gebildet – bestehend aus Frau Endlich, Frau Gierz und Herrn Wedig.
Die geheime Wahl wurde von allen Stadtvertretern vollzogen.
Der Wahlvorstand zählt die Stimmen aus (Stimmzettel werden in einem versiegelten
Umschlag der Niederschrift der heutigen Sitzung als Anlage genommen).
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: |
19 |
davon anwesend: |
19 |
Stimmberechtigt: |
19 |
Ja-Stimmen: |
13 |
Nein-Stimmen: |
5 |
Stimmenthaltungen: ungültige Stimme |
1 |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: |
|
Beschluss-Nr.: |
01/2/2009 |
Nach § 32 der Kommunalverfassung wird Herr Heuer als Bürgervorsteher gewählt.
Herr Heuer nimmt die Wahl an.