01.07.2009 - 2 Wahl des Bürgervorstehers der Stadtvertretung

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Wortprotokoll

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 32 (1) Kommunalverfassung nach dem Meiststimmverfahren. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Laut Einheitsliste der interfraktionellen Vereinbarung vom 29.06.2009 liegt folgender

Wahlvorschlag vor:

 

                                                Herr Ulrich Heuer

 

Stadtvertreter Herr Bengelsdorf beantragt nach § 32/1 KV eine geheime Wahl.

 

Es wird aus den Reihen der Stadtvertreter ein Wahlvorstand gebildet – bestehend aus Frau Endlich, Frau Gierz und Herrn Wedig.

 

Die geheime Wahl wurde von allen Stadtvertretern vollzogen.

 

Der Wahlvorstand zählt die Stimmen aus (Stimmzettel werden in einem versiegelten

Umschlag der Niederschrift der heutigen Sitzung als Anlage genommen).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

19

Stimmberechtigt:

19

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

  5

Stimmenthaltungen:   ungültige Stimme

  1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 

Beschluss-Nr.:

01/2/2009

 

 

Nach § 32 der Kommunalverfassung wird Herr Heuer als Bürgervorsteher gewählt.

 

Herr Heuer nimmt die Wahl an.

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