05.11.2020 - 13 Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Tützpatz "Sola...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 5 Solarpark nördlich von Pripsleben" vom 07.10.2019 wie folgt:
  2. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 04 wird fortan mit der Bezeichnung „nördlich von Pripsleben“ weitergeführt. Das neu formulierte Planungsziel umfasst die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Food & Energy“, welches gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO im Sinne regionaler Wertschöpfungsansätze und einer angestrebten bodengebundenen Veredelung in der Landwirtschaft eine neuartige Kombination der ackerbaulichen Bewirtschaftung sowie der Erzeugung erneuerbarer Energien regeln soll.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans reduziert sich gemäß der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte von bisher 88 ha auf nunmehr 57 ha. Dazu entfallen die Flurstücke 30 und 31 der Flur 3 innerhalb der Gemarkung Tützpatz vollständig. Von den Flurstücken 32, 33, 34, 38 und 49 der Flur 3, Gemarkung Tützpatz entfallen ausschließlich Teilflächen dieser Flurstücke.
  4. Die Änderung des Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 (Herr Edler von Paepcke)

 

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Anlagen zur Vorlage