05.11.2020 - 16 Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Tützpatz "südl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und eine Teilfläche von ca. 25 ha des Flurstücks 10 der Flur 2 in der Gemarkung Tützpatz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „südlich von Tützpatz“.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Food & Energy“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Unterbringung von Wirtschaftsstellen eines gewerblichen Tierhaltungsbetriebes für Freilandlegehennen planungsrechtlich zu sichern.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 (Herr Edler von Paepcke)

 

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Anlagen zur Vorlage