19.11.2020 - 11 Bebauungsplan Nr. 4 "Wohnen am großen Rötsoll" ...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Die Gemeinde Grapzow beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit Teilflächen der Flurstücke 437 und 470/2 der Flur 1 der Gemarkung Grapzow, die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnen am großen Rötsoll“. Das Plangebiet der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 ist am nordwestlichen Ortsrand der Ortslage Grapzow, nördlich der Straße zum "Das große Rötsoll" gelegen.
  2. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
  3. Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)
  6. Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Gemeinde Grapzow im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnen am großen Rötsoll“ keine negativen, finanziellen Auswirkungen entstehen.

 

Frau Janssen vom Planungsbüro Weitblick bittet um Aufnahme nachfolgender Ergänzung.

„Der vorlegte Entwurf wird gebilligt und ins weitere Verfahren aufgenommen.“

 

Frau Janssen informiert, dass eine zweigeschossige Bebauung in diesem Bereich möglich wäre.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 (Herr Weinreich)

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1589&TOLFDNR=22196&selfaction=print