12.01.2021 - 8.5 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 der Stad...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Korth fragt nach, wer für die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben zuständig ist.

In erster Linie der Vorhabenträger. Später dann der jeweilige Betreiber.

 

 

Ja-Stimmen:  5

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen:  1

Mitwirkungsverbot: -

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage