26.08.2020 - 7 Grundsatzbeschluss Entschädigungen für Leitungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Tützpatz
- Datum:
- Mi, 26.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Britta Freese
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt unter Beachtung des Gleichheitsgebotes und des Angemessenheitsgrundsatzes ein jährliches Entgelt von 5 €/lfd. Meter für alle Leitungsrechte von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen, die nicht den Duldungspflichten nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen für Elektrizität, Gas, Wasser, Fernwärme unterliegen, zu erheben.