26.08.2020 - 7 Grundsatzbeschluss Entschädigungen für Leitungs...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt unter Beachtung des Gleichheitsgebotes und des Angemessenheitsgrundsatzes ein jährliches Entgelt von 5 €/lfd. Meter für alle Leitungsrechte von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen, die nicht den Duldungspflichten nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen für Elektrizität, Gas, Wasser, Fernwärme unterliegen, zu erheben.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

 

davon anwesend:

5

 

Stimmberechtigt:

5

 

Ja-Stimmen:

-

 

Nein-Stimmen:

5

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-