13.10.2020 - 14 Hebesatzsatzung der Stadt Altentreptow für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Mit der Hebesatzsatzung werden ab 2021ab 2022ab 2023

 

die Grundsteuer A   auf 400 v.H.450 v.H.500 v.H.

die Grundsteuer B   auf380 v.H.390 v.H.400 v.H.

die Gewerbesteuer auf 380 v.H.380 v.H.380 v.H.

festgesetzt.

 

Die Satzung tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1545&TOLFDNR=21728&selfaction=print