04.08.2020 - 7 Grundsatzbeschluss Entschädigungen für Leitungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bartow
- Datum:
- Di., 04.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Britta Freese
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeindevertretung Bartow beschließt unter Beachtung des Gleichheitsgebotes und des Angemessenheitsgrundsatzes ein jährliches Entgelt von 5 €/lfd. Meter für alle Leitungsrechte von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen, die nicht den Duldungspflichten nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen für Elektrizität, Gas, Wasser, Fernwärme unterliegen, zu erheben.