01.06.2010 - 5 Aufnahmekapazität gemäß Schulkapazitätsverordnu...

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Wortprotokoll

Frau Ellgoth erläutert die Notwendigkeit der Festlegung der Aufnahmekapazität.

Entsprechend der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen vom 26.01.2010 haben die Schulträger festzulegen, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen.

Das entsprechende Material wurde von der Verwaltung erarbeitet und liegt den Ausschuss-

mitgliedern vor.

 

Der Ausschuss empfiehlt die Vorlage für die Beschlussfassung in der Stadtvertretung.

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