17.02.2020 - 10 Haushaltssatzung der Gemeinde Golchen für das H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Golchen
- Datum:
- Mo., 17.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jeanine Dokter-Range
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
GV Albrecht
Seine Prüfung hat ergeben, dass sich die Versicherung nur auf das Gebäude bezieht. Es fehlt die Inventarversicherung. Ebenso ist das Gebäude gegen Vandalismus nicht versichert.
Er selbst hat aus diesem Grund im Amt mit Frau Pietz und Frau Freese Rücksprache gehalten. Nach deren Aussagen gehört die Heizung zum Inventar, ist diese ebenfalls nicht versichert. Der Bereich Kämmerei verfügt über sämtliche Belege zum Erwerb des Inventars zwecks Wertgutachtens.
Ebenso ist der Vertrag zur Wartung der Heizungs- und Photovoltaikanlage zum 01.02.2020 ausgelaufen. Dies trifft ebenfalls auf die Garagen der Feuerwehr zu. Hier besteht unbedingter Handlungsbedarf.
Der Bürgermeister verweist auf die Versicherung der KSA und wird erneut zur Klärung der Versicherung im Amt vorsprechen.
Beschluss
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge auf 380.655 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 439.675 €
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf -6.740 €
- im Finanzplan der Gesamtbetrag der laufenden
Einzahlungen auf 350.445 €
der Gesamtbetrag der laufenden
Auszahlungen auf 408.220 €
der jahresbezogene Saldo der laufenden
Ein- und Auszahlungen auf -57.775 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 351.750 €
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 507.000 €
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -155.250 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V
festgesetzt auf 255.200 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 1,000 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 350 v.H.
Grundsteuer B 395 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Anlagen zur Vorlage
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