25.02.2020 - 21 Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Tützpatz "Phot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Gemeindevertretung Tützpatz
- Datum:
- Di, 25.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:
1.Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2020 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage Sandtagebau Schossow“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3.Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,4 MB
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792,9 kB
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3
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2,1 MB
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