11.12.2019 - 9 Änderung des Versorgungsvertrages - Belieferung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gültz
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 7 |
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Die Preiserhöhung kam zuspät für die Gemeindevertreter. Wie sollen Sie in der kurzen Zeit darauf reagieren? Um die Essensversorgung in der Kita ab dem 01.01.2020 zu gewährleisten, müssen sie der Preiserhöhung zustimmen.
Auftrag an die Verwaltung:
Es wird darum gebeten, als Vertragsbestandteil bei einer erneuten Preiserhöhung eine Preisgarantie einzubauen. Der Essensanbieter soll sich nach Beschluss der Preiserhöhung noch 3 Monate an den alten Preis halten. Somit hat die Gemeindevertretung die Möglichkeit in diesen 3 Monaten noch einen anderen (günstigeren) Anbieter auszuwählen. Zudem soll ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen in den Vertrag verankert werden. Oder ist dies schon gegeben? Rücksprache bitte mit dem Bürgermeister Herrn Roll.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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