08.09.2020 - 7 Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Altentreptow "Wo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Keitsch fragt nach der Nutzungsart lt. Flächennutzungsplan entspricht das der späteren Nutzung als Wohngebiet?

Frau Ellgoth antwortet, dass das im Moment nicht beantwortet werden kann. Ist jetzt als öffentliches Grün ausgewiesen.

 

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Beschluss

  1. r den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich südlich der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow, mit einer Größe von etwa 5,02 ha, soll der Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet an der Schule“ gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 36 sowie das Flurstück 37 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Thalberg. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äerung und Erörterung geben.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Friese

 

 

Herr Quast merkt an, dass die Frage von Frau Keitsch schriftlich durch die Verwaltung beantwortet wird.

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Anlagen zur Vorlage