08.09.2020 - 9 Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Altentreptow "Wo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Keitsch fragt nach der Nutzungsart lt. Flächennutzungsplan entspricht das der späteren Nutzung als Wohngebiet?

Auch diese Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

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Beschluss

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich westlich des Holländer Gangs, mit einer Größe von etwa 0,87 ha, soll der Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet Holländer Gang“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 5/8 der Flur 10 innerhalb der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Herr Schramm rückt vom Tisch zurück und zeigt Mitwirkungsverbot an.

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Anlagen zur Vorlage