16.06.2020 - 17 Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Altentreptow "Wo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 16.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Keitsch: Der Parkplatz an der KGS ist sehr gut besucht, gibt es dafür dann Ausweichflächen?
Frau Ellgoth: Der Parkplatz wird zurzeit gut genutzt, weil auf dem Schulhof an der KGS gebaut wird, danach wird es Entspannung geben.
Es handelt sich hier um einen Aufstellungsbeschluss!
Herr Kraft, CDU-Fraktion, stellt den Antrag den TOP von der Tagesordnung zu nehmen, da noch Klärungsbedarf besteht. Es sollte zurück in die Fachausschüsse verwiesen werden.
Herr Renger, Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD, bitte um eine kurze Pause zur Beratung mit der Fraktion.
* Pause 19:30 Uhr bis 19:33 Uhr
Herr Quast lässt über den Antrag der CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt von der TO zu nehmen, abstimmen:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 9
Enthaltungen: -
Der Antrag ist abgelehnt.
Herr Renger: Der Aufstellungsbeschluss ist sehr allgemein, der ein Wohngebiet ausweist.
Herr Krepelin: Konzept Altersstruktur sollte sehr bald erfolgen.
Herr Kraft ist der Meinung, dass die GWA selbst Grundstücke zur Bebauung hat. Auch wenn es erstmal nur ein Aufstellungsbeschluss ist, er verursacht Arbeit und auch Kosten.
Herr Quast lässt über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich östlich der Teetzlebener Straße mit einer Größe von etwa 0,49 ha soll der Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet Teetzlebener Straße“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/3 teilw., 126 teilw., 29/19 teilw. sowie eine Teilfläche des Flurstücks 28/12 der Flur 15 innerhalb der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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