16.06.2020 - 18 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 der Stad...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Keitsch fragt:

1 .Stehen nicht in diesem Bereich Garagen?

2. Und wenn ja, ob diese noch genutzt werden und mit den Garagenbesitzern gesprochen wurde?

Herr Bartl antwortet:

1. Ja, dort stehen Garagen.

2. Das würde im Falle einer Bebauung im Einzelfall geregelt werden.

 

 

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Beschluss

 

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich östlich des Holländer Gangs und westlich des Randkanals mit einer Größe von etwa 0,41 ha soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Altentreptow „Am Randkanal“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 4 sowie das Flurstück 3/2 teilw. der Flur 10 innerhalb der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Die Vorlage ist abgelehnt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage