04.02.2020 - 12 Bebauungsplan Nr. 31 "Windpark Altentreptow Wes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Rienitz und Herr Friese rücken vom Tisch ab und zeigen ihr Mitwirkungsverbot an.

 

Frau Ellgoth erläutert die Vorlage.

 

Herr Kraft beantragt den B-Plan Nr. 31 Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow in die Fachausschüsse zur Beratung zu verweisen,  da bei einer Größe von 380 ha hohe Kosten entstehennnen und werden. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 21.01.2020 vorgestellt und zur Beschlussfassung durch die Stadtvertretung empfohlen.

 

Herr Renger ist der Meinung, dass der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan auf den Weg gebracht werden soll. r diesen Bereich wurde 2010/2011ein B-Plan aufgehoben. Die Planungshoheit sollte für die Stadt gesichert werden um mit Investoren verhandeln zu können.

 

Herr Kraft betont, dass die CDU Fraktion sich klar dagegen wehrt, dass Windkraft in unserer Region weiter ausufert. Es handelt sich hier um ein Windeignungsgebiet. Daher soll der finanzielle Faktor sowie rechtliche Bedingungen (Repowering, Abstand zu Wohnbebauungsgebieten) in den Fachausschüssen geklärt werden. 

 

Herr Quast erläutert, dass in den nächsten 2 Monaten das Klimapaket von der Bundesregierung beschlossen wird. Dann werden die Abstände voraussichtlich herabgesetzt und es ist Eile geboten, hier eine Entscheidung zu treffen.

 

Herr Quast lässt über den Antrag von Herrn Kraft abstimmen.

 

Ja-Stimmen:3

Nein-Stimmen:9

Enthaltungen:1

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Herr Quast lässt über die Vorlage abstimmen:

Reduzieren

Beschluss

(1)   r den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich südlich von Loickenzin und westlich von Altentreptow soll der Bebauungsplan Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen“ gemäß § 11 BauNVO.

 

(2)   Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 55/2, 56/3, 56/4, 56/5, 56/6, 56/7, 57/1, 57/2, 58, 59, 60/1, 60/2, 61/1, 61/3, 61/4, 61/5, 62, 64, 66 der Flur 1 in der Gemarkung Loickenzin sowie die Flurstücke 9/1, 9/3, 9/4, 10, 11/1, 11/2, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 18/2, 18/3, 19/1, 19/2, 20/1, 21/1, 21/2, 21/3, 21/4, 21/5, 22/1, 22/2, 22/3, 23, 24/1, 24/2, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 26/1, 26/2, 27/1, 27/2, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 55, 56/2, 56/3 der Flur 1 der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

(3)   Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

(4)   Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

13

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  -

Stimmenthaltungen:

  4

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  2 (Frau Rienitz, Herr Friese)

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1430&TOLFDNR=20039&selfaction=print