04.02.2020 - 16 Hebesatzsatzung 2020

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Clasen erklärt, dass die Wählergemeinschaft einer Erhöhung der Hebesätze nicht zustimmen wird, damit die Bürger nicht weiter belastet werden.

 

Herr Sorge beantragt namentliche Abstimmung.

 

Frau Schuring beantragt, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 370 v.H. zu erhöhen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und Gewerbesteuer sollen nicht erhöht werden.

 

Frau Keitsch ist der Meinung, die Bürgerinnen und rger nicht mit der Anhebung der Hebesätze zu belasten. Denn trotz leerer Kassen wurde die Entschädigungsverordnung mit Höchstsätzen beschlossen, darauf hätte man verzichten können.

 

Herr Kraft geht mit dem Antrag von Frau Schuring mit, die Grundsteuer B auf 370 v.H. zu erhöhen.

 

Herr Renger spricht ein Lob an die Verwaltung für den erzielten Haushaltsausgleich der letzten Jahre aus und ist der Meinung, dass das auch in 2020 ohne Erhung der Hebesätze erreicht werden kann.

 

Herr Quast lässt über den Antrag von Frau Schuring, die Grundsteuer B von 350 v. H auf 370 v. H. zu erhöhen, abstimmen.

 

Ja-Stimmen:  5

Nein-Stimmen:10

Enthaltungen:   -

 

Der Antrag wird von den Stadtvertretern abgelehnt.

 

 

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Beschluss

Herr Quast lässt über folgenden Beschluss namentlich abstimmen:

 

Mit der Hebesatzsatzung werden ab 2020

 

die Grundsteuer A   auf  350 v.H.

die Grundsteuer B   auf 387 v.H.

die Gewerbesteuer  auf 340 v.H.

festgesetzt.

 

Die Satzung tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

dafürdagegenEnthaltungen

 

Franziska RengerHeiko Werner

Christiane PorwollikAnette Beutler                                                                      Roman Krepelin                                          Thomas Kraft

Christian SorgeAlexander Friese

Wolfgang ClasenChristine Rienitz

Mirko Renger

Gerhard Quast

Gabriele Schuring

Annerose Keilholtz

Silva Keitsch

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

  -

Nein-Stimmen:

10

Stimmenthaltungen:

  5

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

 

 

Die Beschlussvorlage ist abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

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