21.01.2020 - 6.12 Hebesatzsatzung 2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadtvertretung
- Datum:
- Di., 21.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
01/BV/077/2019 Hebesatzsatzung 2020
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Wortprotokoll
Herr Bartl stellt die Vorlage vor.
Für Herrn Sorge ist es nicht nachvollziehbar, warum an der Steuerschraube gedreht wird.
Die Diskussionen waren schon im Finanzausschuss, an dem Herr Sorge teilnahm.
Der Haushalt der Stadt ist ausgeglichen.
Herr Renger informiert, dass die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD dazu Gespräche
in Berlin und Schwerin suchen wird.
Frau Knebler informiert die Anwesenden darüber, dass es seitens der uRAB in Bezug auf die Bewilligung von Zuweisungen verschärfte Prüfungen geben wird. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das neue FAG M-V eine Regelung zur Entschuldung enthält. Um hier eine Sonderzuweisung zu erhalten, müssen die Hebesätze 20 Prozentpunkte über dem gewogenen Landesdurchschnitt liegen. Da die Stadt Altentreptow erstmalig mit dem Jahresabschluss 2019 ein Defizit in Höhe von ≈ 700 T€ des Saldos der E/A ausweist und auch im Finanzplanzeitraum jährlich ein Defizit ausgewiesen wird, ist die Anhebung der Hebesätze erforderlich, um überhaupt eine Sonderzahlung zu beantragen.
Herr Bartl: Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Vorlage in die Stadtvertretung
zu verweisen. Er bittet die Vorlage in den Fraktionen durchzusprechen, um eine Beschlussfassung in der Stadtvertretung zu erzielen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,7 kB
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