23.10.2019 - 7 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 23.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Kalkulation und die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlichkeiten des Sportlerheimes, des Bürgerhauses und des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Groß Teetzleben.
Im § 3 – Benutzungsentgelt ist für das Sportlerheim das Entgelt von 60,00 € auf
100,00 € anzuheben.
Ein zusätzlicher § ist aufzunehmen: Für Vereine, Parteien und Institutionen sind
o. g. Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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744,4 kB
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