23.10.2019 - 7 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Kalkulation und die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlichkeiten des Sportlerheimes, des Bürgerhauses und des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Groß Teetzleben.

 

Im § 3 Benutzungsentgelt ist für das Sportlerheim das Entgelt von 60,00 € auf

100,00 € anzuheben.

 

Ein zusätzlicher § ist aufzunehmen: Für Vereine, Parteien und Institutionen sind

o. g. Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-