24.10.2019 - 10 Aufstellung der Satzung der Gemeinde Grapzow, L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Die Grenzen des mit Satzung vom 05.07.1995 klargestellten Innenbereiches des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow sind mit den heutigen Gegebenheiten abzugleichen. Die sich derzeit darstellenden Grenzen des Innenbereiches sind auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB neuerlich festzulegen (Klarstellung).

 

  1. Die Bestandssatzung (siehe Anlage 1) ist dahingehend zu ändern, dass die auf der Grundlage des § 86 LBauO M-V in der Satzung verankerten gestalterischen Festsetzungen entfallen.

 

  1. Die zeichnerische Festsetzung einer Baulinie ist durch die zeichnerische Festsetzung einer Baugrenze zu ersetzen.

 

  1. r die Satzung ist klarzustellen, dass die auf dem Planwerk der seit dem  05.07.1995 rechtswirksamen Satzung über die Festlegung / Abrundung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow verankerten "Standortspezifischen städtebaulichen Empfehlungen" keine Außenwirkung entfalten, sondern lediglich empfehlenden Charakter haben.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1423&TOLFDNR=19326&selfaction=print