07.10.2019 - 10 Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Tützpatz "Sola...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr von Maltzahn erhält das Wort:

Herr von Maltzahn berichtet darüber, dass er einen Kaufoptionsvertrag geschlossen hat, um das Schloß und den Park in Tützpatz zu erwerben. Die gesamte Anlage wird hier hochkulturell eingeschätzt. Landes- und Bundesmittel sollen bei diesem Vorhaben helfen. Es gibt eine Verbindung zwischen dem Anwesen in Gützkow und dem Park in Tützpatz.

Der Kauf wird aber erst stattfinden, wenn feststeht, dass Landes- und Bundesmittel zur Verfügung stehen, deshalb wählte er den Weg über den Kaufoptionsvertrag.

 

Herr von Maltzahn hat bereits eine Nutzungsidee für das Anwesen. Er stellt sich vor in dem Schloß ein Forum für Land- und Forstwirtschaft einzurichten. Gespräche mit John Deere, BASF und anderen namenhaften Unternehmen aus dieser Branche laufen bereits.

Den Startschuss für weitere Verhandlungen bezüglich des Kaufes Schloß- und Parkanlage Tützpatz soll der Bau von Photovoltaikanlagen/-flächen geben. Es gibt Freiflächen ohne EEG-Zuschuss. Dieses Vorhaben ist der erste Schritt in Richtung Schloßsanierung. Herr von Maltzahn betreibt die Photovoltaikanlagen aber nicht selbst.

 

Er übergibt das Wort an Herrn Leddermann von der Firma Baukonzept Neubrandenburg.

 

Herr Leddermann erhält das Wort:

Herr Leddermann informiert wie so ein Vorhaben funktioniert. Betreuen würde er dieses Projekt.

r die Gemeinde wäre ein Zugewinn über die Gewerbesteuer möglich, auch sei eine Direktvermarktung möglich, informiert Herr Leddermann.

Dieses ist eine emissionsfreie Energiegewinnung. Das Energieministerium möchte solche Projekte unterstützen. Der Planverlauf dauert mind. ein Jahr. Die Gemeinde hat die Planungshoheit. Es wird ein städtebaulicher Vertrag erstellt, in dem auch der Rückbau nach ca. 20-25 Jahren mit aufgenommen wird.

 

Herr von Maltzahn erhält das Wort:

Zwischen Gültz und Tützpatz waren Windräder geplant. Er hat mit dem Verkehrsminister Herrn Pegel gesprochen, um über dieses Thema zu diskutieren. Wo sind Kulturlandschaften in unserem Land? Hier! In Tützpatz, Gültz usw daher folgt der Ausschluss von Windkrafträdern. Photovoltaik dient hier als Bremse dafür.

 

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Beschluss

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 14/2, 14/3, 14/6 sowie 42 der Flur 2 in der Gemarkung Tützpatz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark südwestlich von Tützpatz“.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 (Herr Edler von Paepcke)

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1417&TOLFDNR=19288&selfaction=print