28.08.2019 - 9 Widmungsbeschluss öffentlicher Weg Groß Teetzleben

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Widmung des Fahrweges als Ortsstraße in der Gemarkung Lebbin auf der Flur 1 des Flurstückes 5/1 im Ortsteil Lebbin mit einer Größe von 217 m².

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Der Beschluss konnte keine Mehrheit in der Gemeindevertretung finden.

 

Herr Haube möchte, dass die Angelegenheit mit Frau Henning zuerst geklärt wird, bevor die Straße gewidmet wird. Es sollen dadurch weitere Konflikte vermieden werden.

 

Die Gemeindevertreter möchten gerne den letzten Widerspruch von Frau Henning an das Katasteramt erhalten.