28.08.2019 - 11 Anfragen

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Wortprotokoll

Frau Zamzow fragt, ob die Straßen des Wohngebietes im Bereich der Dorfstraße 56 f und der Dorfstraße 55 gewidmet sind. Laut Aussage von Herrn Schwarz und Herrn Borgwardt sind die Straßen nicht gewidmet und befinden sich auf Kirchenland. Es muss eine Vereinbarung mit der Kirche bezüglich der Straßen abgeschlossen werden.

 

Es ist zu pfen, ob Herr Gottschalk (Dorfstraße 58 a) nach der Wende einen Kaufvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat.

 

Der Eigentümer der Dorfstraße 69 in Groß Teetzleben würde gerne eine Stellfläche aus Rasengittersteinen zwischen seinem Haus und dem Bürgersteig bauen. Die Stellfläche würde sich somit auf Gemeindeland befinden. Der Eigentümer holt sich zudem das Einverständnis von seinen Nachbarn.

 

Es gilt zu pfen, ob der Eigentümer sein Fahrzeug (Sprinter) vor dem Haus abstellen darf. Ist eine Standortgenehmigung nötig?