05.07.2019 - 8 Hauptsatzung der Gemeinde Gültz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Der Entwurf der Hauptsatzung wird geändert unter:

-          § 4 Absatz 1 Anstrich 2 Der Ausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister und „vier“ weiteren Gemeindevertretern zusammen.

-          § 5 Absatz 3 Streichung: „ oder durch einen von ihm beauftragten Bediensteten der Stadt Altentreptow als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Treptower Tollensewinkel in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Diese Verfahrensweise soll auch bei Auftragsvergaben für Bauvorhaben, laufende Unterhaltungsmaßnahmen sowie  Liefer- und Dienstleistungen, Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen unterhalb der Wertgrenze  laut Vergabeerlass M-V von 5.000 EUR (Direktauftrag) gelten, die Bestandteil des Haushaltsplanes der Gemeinde sind. Vor der Auftragsvergabe ist der Bürgermeister zu informieren. 

-          § 6 Absatz 1 Satz 1: …monatliche Aufwandsentschädigung von „700 €“

Absatz 2 Satz 1 Streichung „Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen rgermeisters erhält monatlich 20%= 140 € die zweite Stellvertretung monatlich 10 % = 70 €.

-          Absatz 3: Streichung des gesamten Absatzes zur Zahlung Sockelbetrag

-          Absatz 4 Satz 1: … Sitzungsgeld von „40 €“

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt die geänderte Hauptsatzung der Gemeinde Gültz.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1396&TOLFDNR=18688&selfaction=print