01.07.2019 - 8 Hauptsatzung der Gemeinde Altenhagen

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Wortprotokoll

Der Entwurf der Hauptsatzung wird unter

§ 6 Absatz  2 Streichung des 1. Satzes Keine Aufwandentschädigung für den 1. und 2.

                          stellvertretenden Bürgermeister.

§ 6 Absatz 3   Streichung des gesamten Absatzes keine Zahlung eines Sockelbetrages für

                         Mitglieder der Gemeindevertretung

geändert.

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Altenhagen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage