01.07.2019 - 8 Hauptsatzung der Gemeinde Wolde

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dorn erläutert die Hauptsatzung. Insbesondere wird der § 6 Entschädigung diskutiert. Frau Dorn erklärt, dass Sie nicht r eine Anpassung der Entschädigung für die Funktion des Bürgermeisters ist. Der bisherige Betrag sollte beibehalten werden.

 

Mehrheitlich sprechen sich auch alle anderen Gemeindevertreter für die Beibehaltung der bisherigen Entschädigungssätze aus, d. h.:

  • keine Entschädigung für die Stellvertreter
  • keinen Sockelbetrag

 

Die dadurch eingesparten finanziellen Mittel in Höhe von 9.500 €/jährlich sollten  den Vereinen in der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

 

Das könnte im Haushalt der Gemeinde  entsprechend eingeplant werden, antwortet Frau Dorn.

Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Gemeinde ist fraglich, ob diese freiwilligen Mittel dann letzendlich nicht von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden, meint Herr Meißner.

 

Herr Meißner  fragt an, ob er die Entschädigung auch an die Vereine in der Gemeinde spenden kann?

 

Frau Knebler antwortet: ja.

 

Desweiteren wird angefragt, ob nicht auch die Umstellung auf Tablets für die Gemeindevertretung möglich ist.

 

Frau Knebler antwortet: das ist möglich.

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Wolde mit nachfolgender Änderung:  § 6 Entschädigung:  Sitzungsgeld 25 €, Aufwandsentschädigung Bürgermeister

470 € .

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Stimmberechtigt:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage