18.12.2019 - 12 Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbiblio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 18.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Wortprotokoll
Frau Ellgoth erklärt die Vorlage.
Die Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek ist Bestandteil des Haushaltsicherungskonzeptes 2019-2022 der Stadt Altentreptow.
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz M-V sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das Veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.
Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auf Basis des wertmäßigen Kostenbegriffs ansatzfähigen Kosten. Dazu gehören auch die Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals.
Die beigefügte Kalkulation enthält eine Zusammenstellung der Aufwendungen und Erträge lt. Rechnungsergebnis 2017 und 2018. Es wurden nur diese beiden Jahre zugrunde gelegt, da sich die Bibliothek seit 2017 in einem neuen Gebäude befindet. Zu den durchschnittlichen Gesamtaufwendungen werden die Abschreibungen, die kalkulatorischen Zinsen und der Verwaltungskostenaufwand nach KGSt hinzugezogen.
Es ergeben sich somit durchschnittliche Gesamtaufwendungen in Höhe von 130.674,88 EUR für die Stadtbibliothek. Die Gesamtaufwendungen wurden ins Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit und der durchschnittlichen Fallzahlen gesetzt. Auf dieser Basis wurden die Gebühren für eine hundertprozentige Deckung der Kosten ermittelt.
Die Stadtbibliothek ist eine Gemeinbedarfseinrichtung und freiwillige Aufgabe der Stadt Altentreptow. Eine hundertprozentige Deckung ist nicht erzielbar und liegt keinesfalls im öffentlichen Interesse der Stadt Altentreptow.
Die Benutzungs- und Gebührensatzung wurde letztmalig im Jahr 2001 und 2002 angepasst.
Die Kostendeckung liegt mit den alten Gebühren bei 5,58 %.
Der Vorschlag der Verwaltung den Kostendeckungsgrad auf 7,96 % anzuheben:
Kostenträger | kalkulierte Gebühr | Vorschlag Verwaltung | Gebühr alt |
Leistung | EUR | EUR | EUR |
Jahresgebühr Erwachsene | 207,6 | 20 | 8 |
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Jahresgebühr Kinder | 207,6 | 5 | 4 |
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Jahresgebühr für Familien | 207,6 | 25 | 10 |
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Ausstellen Ersatzausweis | 7,92 | 5 | 1 |
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Säumnisgebühr je Medium/ | 9,01 | 1 | 0,50 |
je angefangen Woche |
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Bearbeitungsgebühr 1. Mahnung | 27,88 | 3,5 | neu |
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Bearbeitungsgebühr 2. Mahnung | 27,88 | 5 | neu |
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Bearbeitungsgebühr für Vorbestellung | 8,82 | 2 | 0,50 |
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Kopie/Ausdrucke (A4 einseitig) | 2,24 | 0,35 | 0,20 |
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| 100 % Deckung |
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Durchschnittliche Erträge aus Entgelten Vorjahre: 3.462 EUR |
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Durchschnittliche Erträge aufgrund der neuen Gebühren: 6.901 EUR
Zu den Benutzungsgebühren ist noch eine jährliche Förderung von 3.500 EUR hinzuziehen
Die Erträge würden sich verdoppeln.
Frau Marquardt informiert, dass die Bibliothek zurzeit insgesamt 780 Nutzer und 13.000 Besucher hat.
Herr Krepelin teilt mit, dass die Erhöhung der Kosten in der Bibliothek angemessen ist. Bücher sind in den vergangenen Jahren schließlich auch teurer geworden.
Ja-Stimmen: 7 |
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Nein-Stimmen: 0 |
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Stimmenthaltungen: 0 |
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Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,4 kB
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(wie Dokument)
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24,1 kB
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