24.09.2019 - 6 Entscheidung zur Schaffung einer Badestelle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Gast: Herr Meißner, Baukonzept Neubrandenburg
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 24.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Müller-Sundt nimmt um 18.20 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Renger stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage.
„Die Stadtvertretung beschließt eine Badestelle, ein naturnahes Kleingewässer, mit einer realen Nutzfläche von 2000 m² auf dem Klosterberg zu errichten. Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und entsprechende Anträge zu stellen. Die maximale Investitionssumme, inklusive Planung wird auf 1 Mio. € festgelegt. Das Vorhaben wird nur bei einer 80 prozentigen öffentlichen Förderung durchgeführt. Der Planer hat vertraglich die Absicherung mit 6 jähriger Garantie für Planung, Bauausführung sowie Funktionsfähigkeit des von ihm Erarbeiteten zu gewährleisten. Dieses entsprechend auch zu seinen Aussagen zur Realisierbarkeit und Rentabilität aus der Machbarkeitsstudie 2019. Eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist zur Absicherung der Stadt vorzulegen.“
Die Fraktion Wählergemeinschaft/SPD möchte das Projekt weiterhin begleiten, sehen jedoch sehr enge finanzielle Handlungsspielräume im laufenden sowie in den folgenden Haushaltsjahren.
Herr Friese fragt, wie die Gesamtgröße in der Planung ausgesehen hat?
Herr Renger: der Planer Herr Meißner ist bei der Planung von 6055 m² Gesamtfläche ausgegangen. Hiervon sollen wenigsten 2000 m² nutzbar sein.
Frau Ellgoth führt aus, dass mit dem Planer bezüglich des Ergänzungsantrages Rücksprache gehalten wird, da die Verwaltung nicht für den Planer sprechen kann.
Es geht heute darum, Fördermittel zu beantragen. Einzelheiten zum Ergänzungsantrag der Wählergemeinschaft / SPD werden dann in einer der nächsten Bauausschusssitzungen durch Herrn Meißner beantwortet werden können.
Frau Keitsch favorisiert den Klosterberg als Standort für die Badestelle. Es muss noch ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Stadt nicht in der Pflicht ist einen Bademeister einzustellen. Wird es Schwimmunterricht für die Schulen geben und hat es Gespräche mit den Schulen gegeben?
Herr Bartl antwortet, dass der Schwimmunterreicht in den 3. Klassen sehr gut läuft. Es wird befürwortet, dass eine Badestelle mit 3 Bahnen über 25 m entsteht.
Herr Kraft bittet die Wählergemeinschaft /SPD den Ergänzungsantrag zurückzuziehen, da jetzt die Beantragung von Fördermitteln im Vordergrund steht. Einzelheiten zur Badestelle können nach der Bewilligung der Fördermittel eingeleitet werden.
Herr Werner begrüßt es, dass nach vielen Jahren eine Entscheidung zur Badestelle getroffen wird. Was passiert, wenn die Höhe der Fördermittel nicht in der angestrebten Höhe von 80 %
erreicht wird?
Herr Bartl: Fördermittel werden eingeworben. Sollten diese nicht in der erforderlichen Höhe bewilligt werden, dann wird das Projekt nicht durchgeführt werden können.
Herr Clasen verweist nochmal, dass wir in die Antragstellung der Fördermittel kommen müssen und mit dem Ergänzungsantrag sollen die Eckpunkte nochmal konkretisiert werden.
Auch Herr Krepelin befürwortet das Konzept für die Badestelle. Jedoch wird sich im Hinblick auf den Schulsport die Stadt Altentreptow keine Schwimmhalle leisten können. Daher sollte als ergänzende Maßnahme auch eine 25 m Bahn mit in die Badestelle integriert werden.
Herr Quast verliest nochmal für alle Stadtvertreter den Ergänzungsantrag der Wählergemeinschaft / SPD und lässt über den Antrag abstimmen.
Ja-Stimmen:9
Nein-Stimmen:4
Enthaltungen: 2
Beschluss
Damit wird folgender geänderte Beschluss gefasst:
Die Stadtvertretung beschließt eine Badestelle, ein naturnahes Kleingewässer, mit einer realen Nutzfläche von 2000 m² auf dem Klosterberg zu errichten. Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und entsprechende Anträge zu stellen. Die maximale Investitionssumme, inklusive Planung wird auf 1 Mio. € festgelegt. Das Vorhaben wird nur bei einer 80 prozentigen öffentlichen Förderung durchgeführt. Der Planer hat vertraglich die Absicherung mit 6 jähriger Garantie für Planung, Bauausführung sowie Funktionsfähigkeit des von ihm Erarbeiteten zu gewährleisten. Dieses entsprechend auch zu seinen Aussagen zur Realisierbarkeit und Rentabilität aus der Machbarkeitsstudie 2019. Eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist zur Absicherung der Stadt vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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Anlagen
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400,5 kB
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