04.04.2019 - 10 Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Lieckfeldt, Sachbearbeiterin Haushalt Gemeinden, gibt nähere Erläuterungen,

anhand des vorliegenden Haushaltsplanes, zum Haushalt 2019.

 

Frau Lieckfeldt weist darauf hin, dass die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen für geringfügig Beschäftigte in einen Gemeindearbeiter umgewandelt wurden.

 

Reduzieren

Beschluss

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushaltordentliche Erträge auf801.790 EUR

ordentliche Aufwendungen auf908.200 EUR

Entnahmen aus Rücklagen auf  44.620 EUR

 

im Finanzhaushaltordentliche Einzahlungen auf783.640 EUR

ordentliche Auszahlungen auf852.600 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  70.210 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf106.100 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit104.850 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                              0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                             0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf78.360 EUR

festgesetzt.

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A300 v. H.

                                                               Grundsteuer B350 v. H.

                                                               Gewerbesteuer320 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,963 Vollzeitäquivalente

(VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich1.369.559 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt1.248.408 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres1.141.998 EUR.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage