04.04.2019 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Deutschmann     Überprüfung Straßenbeleuchtung in der Ortslage Kaluberhof,

                                      Laternen leuchten die ganze Nacht;

 

Herr Deutschmann Gefahr im Verzug Bodenwelle Hauptstraße (Höhe Dorfteich)

                                     Prüfen, ob Fördermittel durch das Straßenbauamt in Güstrow

                                     bereitgestellt werden können;

 

Frau Zamzow  Überprüfung Örtlichkeit - Weg von Lebbin nach Teetzleben,

              so wie dieser jetzt besteht, kann er nicht bleiben; der Weg

  ist privat, der von den Bürgern genutzt wird;

  Rücksprache mit Frau Pietschmann diesbezüglich ist notwendig;

 

Frau Henning Überprüfung Örtlichkeit Stolperstelle vor der Scheune in Lebbin,

                                     es befindet sich davor ein großer Stein ist so schnell wie möglich

abzusperren;

 

Frau Henning  In Anbetracht der seit Jahren fortbestehenden Klärung in der

  Grundstücksangelegenheit (Straße vor ihrem Grundstück),

  möchte sie heute auf der Gemeindevertretersitzung erfahren,

              wo die Grenzen sind, da sie aufgrund des Schriftwechsels

                                      mit der Gemeinde bzw. dem Amt keine abschließende

  aussagekräftige und rechtssichere Antwort vorliegen hat.

 

  Frau Heß antwortet, dass beim Grenztermin 2014 durch den

  Vermesser Herrn Hoffmann festgestellt wurde, dass die

  Vermessung von Herrn Krämer 2005 als falsch angesehen

  werden muss und die richtige Grenze 4 Meter weiter westlich

  verläuft und demzufolge der vorhandene Weg wieder im Flur-

  stück 5 verläuft und somit der Gemeinde gehört.

 

  Da kein Widerspruch gegen diese Vermessung eingegangen ist,

              ist diese bestandskräftig geworden.

 

 

Da Frau Henning mehrfach in Anbetracht der Vermessung durch

Herrn Hoffmann ihre Bedenken äerte, hat die Gemeinde eine               Vermessung durch den Vermesser Herrn Sy in Auftrag gegeben.

 

  Am 11.11.2015 bestätigte Herr Sy die Richtigkeit der Vermessung

  von Herrn Hoffmann. Auch diese Vermessung akzeptierte Frau

  Henning nicht.

 

  Deshalb wurde die Fachaufsicht beim Landkreis für innere

  Verwaltung zu dieser Problematik eingeschaltet.

 

  Die Stellungnahme der Fachaufsicht bestätigte ebenfalls,

 dass die Vermessung von Herrn Hoffmann richtig ist.

 

                                  

  Frau Henning fordert eine schriftliche Antwort bis zum

08.04.2019 von der Bürgermeisterin Frau Heß, damit sie ihrer    Baufirma zeigen kann, dass der Zaun zur Zeit noch nicht

  gesetzt werden darf, da sich die Grundstücksangelegenheit

  noch weiterhin in der Klärung befindet.

 

 

 

 

Herr Heinricherinnert an die Festlegung aus der Sitzung der Gemeindevertretung

vom 17.12.2018 in Bezug auf die Beleuchtung Buswartehalle in Lebbin

sowie die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich.

 

                                    Frau Heß informiert darüber, dass beide Maßnahmen in den Haushalts-

Plan 2019 aufgenommen wurden.

 

Herr Heinrichregt an, ein Gespräch mit dem Landwirt Herrn Niedzwetzki zu führen

in Bezug auf sein Silo, welches an den naturkundlichen Lehrpfad

angrenzt und sehr unordentlich aussieht (alte Folien sollen entfernt

                                   werden);