04.04.2019 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Do., 04.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Deutschmann Überprüfung Straßenbeleuchtung in der Ortslage Kaluberhof,
Laternen leuchten die ganze Nacht;
Herr Deutschmann Gefahr im Verzug – Bodenwelle Hauptstraße (Höhe Dorfteich)
Prüfen, ob Fördermittel durch das Straßenbauamt in Güstrow
bereitgestellt werden können;
Frau Zamzow Überprüfung Örtlichkeit - Weg von Lebbin nach Teetzleben,
so wie dieser jetzt besteht, kann er nicht bleiben; der Weg
ist privat, der von den Bürgern genutzt wird;
Rücksprache mit Frau Pietschmann diesbezüglich ist notwendig;
Frau Henning Überprüfung Örtlichkeit – Stolperstelle vor der Scheune in Lebbin,
es befindet sich davor ein großer Stein – ist so schnell wie möglich
abzusperren;
Frau Henning In Anbetracht der seit Jahren fortbestehenden Klärung in der
Grundstücksangelegenheit (Straße vor ihrem Grundstück),
möchte sie heute auf der Gemeindevertretersitzung erfahren,
wo die Grenzen sind, da sie aufgrund des Schriftwechsels
mit der Gemeinde bzw. dem Amt keine abschließende
aussagekräftige und rechtssichere Antwort vorliegen hat.
Frau Heß antwortet, dass beim Grenztermin 2014 durch den
Vermesser Herrn Hoffmann festgestellt wurde, dass die
Vermessung von Herrn Krämer 2005 als falsch angesehen
werden muss und die richtige Grenze 4 Meter weiter westlich
verläuft und demzufolge der vorhandene Weg wieder im Flur-
stück 5 verläuft und somit der Gemeinde gehört.
Da kein Widerspruch gegen diese Vermessung eingegangen ist,
ist diese bestandskräftig geworden.
Da Frau Henning mehrfach in Anbetracht der Vermessung durch
Herrn Hoffmann ihre Bedenken äußerte, hat die Gemeinde eine Vermessung durch den Vermesser Herrn Sy in Auftrag gegeben.
Am 11.11.2015 bestätigte Herr Sy die Richtigkeit der Vermessung
von Herrn Hoffmann. Auch diese Vermessung akzeptierte Frau
Henning nicht.
Deshalb wurde die Fachaufsicht beim Landkreis für innere
Verwaltung zu dieser Problematik eingeschaltet.
Die Stellungnahme der Fachaufsicht bestätigte ebenfalls,
dass die Vermessung von Herrn Hoffmann richtig ist.
Frau Henning fordert eine schriftliche Antwort bis zum
08.04.2019 von der Bürgermeisterin Frau Heß, damit sie ihrer Baufirma zeigen kann, dass der Zaun zur Zeit noch nicht
gesetzt werden darf, da sich die Grundstücksangelegenheit
noch weiterhin in der Klärung befindet.
Herr Heinricherinnert an die Festlegung aus der Sitzung der Gemeindevertretung
vom 17.12.2018 in Bezug auf die Beleuchtung Buswartehalle in Lebbin
sowie die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich.
Frau Heß informiert darüber, dass beide Maßnahmen in den Haushalts-
Plan 2019 aufgenommen wurden.
Herr Heinrichregt an, ein Gespräch mit dem Landwirt Herrn Niedzwetzki zu führen
in Bezug auf sein Silo, welches an den naturkundlichen Lehrpfad
angrenzt und sehr unordentlich aussieht (alte Folien sollen entfernt
werden);
