07.03.2019 - 14 Beschluss der Gemeinde Grapzow über die Genehmi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 12.12.2018 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung  Mecklenburg -Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach VOL für den Kauf und die Lieferung von Streusalz.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1335&TOLFDNR=17819&selfaction=print