06.08.2018 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Frau Elke Engel verwaltet die gemeindeeigenen Wohnungen in der Gemeinde Altenhagen.

Eine Mieterin im 3 WE in Altenhagen hat ihre Wohnung am 20.06.2018 gekündigt und ist am 01.08.2018 unbekannt verzogen. (Die neue Adresse muss erforscht werden!)

Lt. Mietvertrag beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate. Frau Engel informiert die Gemeindevertreter, dass bis jetzt die Miete immer gezahlt wurde. Wenn im August keine Mietzahlung eingeht, dann wird die ehem. Mieterin formgerecht angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. 

 

* Frau Engel verlässt die Sitzung.