25.04.2018 - 12 Haushaltssatzung der Gemeinde Breesen für das H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Breesen
- Datum:
- Mi., 25.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt abweichend zum Beschlussvorschlag 40/BV/210/2018
im § 5 Hebesätze die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 325 v. H., für die Grundsteuer B auf 325 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 325 v. h. festzusetzen. Im § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt wird die Entnahme aus Rücklagen auf 75.750 Euro beschlossen.
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf736.130 EUR
ordentliche Aufwendungen auf971.840 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 75.750 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf722.110 EUR
ordentliche Auszahlungen auf917.320 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.175 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.500 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf249.955 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 44.420 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf72.210 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A325 v. H.
Grundsteuer B325 v. H.
Gewerbesteuer325 v. H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Vollzeitäquivalente 1,56321 (VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug voraussichtlich509.812 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt520.508 EUR
und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres362.398 EUR.
Anlagen zur Vorlage
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