19.04.2018 - 11 Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Lob an Frau Lieckfeldt für die Flyer-Erstellung über den Haushaltsplan 2018.

 

* Frau Zamzow verlässt die Sitzung.

 

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Beschluss

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushaltordentliche Erträge auf708.250 EUR

ordentliche Aufwendungen auf892.630 EUR

Entnahmen aus Rücklagen auf  56.360 EUR

 

im Finanzhaushaltordentliche Einzahlungen auf688.870 EUR

ordentliche Auszahlungen auf833.930 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf138.930 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf169.400 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 206.660 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   31.130 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                               0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                              0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf  68.880 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A300 v. H.

                                                               Grundsteuer B350 v. H.

                                                               Gewerbesteuer320 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,2269 Vollzeitäquivalente

(VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich1.247.950 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt1.262.696 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres1.082.242 EUR.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

/

 

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Anlagen zur Vorlage